Meldeschein

Gemäß §§ 29 und 30 des Bundesmeldegesetzes (BMG) besteht die Pflicht zur Anmeldung der Gäste für alle Beherbergungsbetriebe in Deutschland. Hierfür liegen in der Unterkunft Meldescheine bereit. Gerne können Sie schon vor Ihrer Anreise die beigefügte Datei herunterladen, drucken und mit den erforderlichen Daten versehen. Den ausgefüllten und unterschriebenen Schein werfen Sie bei Anreise bitte in den dafür vorgesehenen Briefkasten in der Unterkunft.

Meldeschein